Datenschutzberatung / Externer Datenschutzbeauftragter

Am 25. Mai 2018 wurden die bisher für Unternehmen anwendbaren Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts durch die unmittelbar anzuwendende Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde in weiten Teilen neu gefasst. Jedes Unternehmen muss seither sowohl die DSGVO als auch das BDSG beachten. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung ist die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern geht ebenso einher mit der Erfüllung eines gestiegenen Bedürfnisses seitens Kunden und Geschäftspartnern nach einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren sensiblen Daten.

Ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Beträgt diese weniger als 10, ist die Bestellung nicht notwendig; in diesem Fall ist der Inhaber bzw. Geschäftsführer allein für die Einhaltung sämtlicher Regelungen und Vorgaben der DSGVO und des BDSG verantwortlich. Sind 10 oder mehr Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, ist die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten zwingend erforderlich.

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten hat mehrere Vorteile: So entfallen die hohen Kosten für eine Datenschutzausbildung eines Mitarbeiters, das Sonderkündigungsrecht, das ein als Datenschutzbeauftragter Mitarbeiter genießt, wird vermieden und das Risiko, dass der ausgebildete interne Datenschutzbeauftragte das Unternehmen verlässt, kann so umgangen werden. Mit uns als externen Datenschutzbeauftragten nach DSC-Standard haben Sie von Anfang an einen Profi an der Hand, der über das entsprechende Know-how verfügt, einen objektiven Blick auf Ihr Unternehmen einnehmen kann und Ihnen Zeit und Kosten erspart, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Die BPS Services UG berät Unternehmen aller Größenordnungen in allgemeinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Die Beratung umfasst folgende Kernaufgaben:

  • Erläuterung der ordnungsgemäßen Unterrichtung von Betroffenen
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, der neuen BDSG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz
    sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten
  • Sensibilisierung und Schulung
  • Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
  • jährliches Datenschutzaudit

Gern beraten wir Sie telefonisch oder per E-Mail und stellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungspaket zusammen. Für unverbindliche Anfragen können Sie sich auch über unser Kontaktformular an uns wenden.